
Ihr Ansprechpartner
Jan-Peter Schwarzhoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht ab dem 01.01.2025 vor, dass gewisse alte Cannabis-Verurteilungen tilgungsfähig werden und damit auf Antrag gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft aus den Bundeszentralregistern der Verurteilten dauerhaft gelöscht werden können.
Unabhängig davon besteht bereits jetzt die Möglichkeit, gegenüber dem Bundesjustizamt die Löschung der Verurteilung zu beantragen. Dies kann gegebenenfalls mit einer längeren Wartezeit verbunden sein.
Hierfür muss jetzt entweder gegenüber dem Bundesjustizamt oder ab dem 01.01.2025 bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Löschung gestellt werden.
Als bundesweit tätiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie dabei gerne.
Für einen Pauschalpreis von 300,00 EUR inklusive Umsatzsteuer beantrage ich für Sie die Löschung Ihrer alten Cannabis-Verurteilung.
Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit den benötigten Zahlungsinformationen.
Sobald die Zahlung bei uns auf dem Konto eingegangen ist, beantragen wir gegenüber dem Bundesjustizamt oder der zuständigen Staatsanwaltschaft die Löschung Ihrer alten Cannabis-Verurteilung.
Das Bundesjustizamt oder die zuständige Staatsanwaltschaft prüfen die Tilgungsfähigkeit der Verurteilung.
Sofern die Voraussetzungen der §§ 40, 41 KCanG erfüllt sind, teilt die Staatsanwaltschaft dies Ihnen und der Registerbehörde schriftlich mit.
Die Registerbehörde löscht dann die alte Verurteilung aus dem Bundeszentralregister.
Sollten die Voraussetzungen der §§ 40, 41 KCanG nicht erfüllt sein, wird die alte Verurteilung nicht gelöscht.
Hierüber informiert Sie die zuständige Staatsanwaltschaft ebenfalls schriftlich.
Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Stellung des Löschungs-Antrags gegenüber dem Bundesjustizamt beziehungsweise der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Sofern Sie im Anschluss eine Vertretung oder rechtliche Beratung durch uns wünschen, kontaktieren Sie unsere Kanzlei telefonisch.
Jan-Peter Schwarzhoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht